warum
eine SAPV?

WELCHE PATIENTEN*
INNEN HABEN ANSPRUCH ?

Wer verordnet die SAPV?

Was leistet die SAPV Essen ?

Warum eine SAPV?

Wenn Patient*innen in fortgeschrittenen Erkrankungssituationen an einer komplexen Symptomlast aufgrund ihrer Erkrankungssituation leiden, kann die SAPV zur Unterstützung hinzugezogen werden.
Aufgabe der SAPV ist

  • Selbstbestimmung und Lebensqualität eines schwerstkranken Menschen möglichst zu erhalten oder auch zu fördern

  •  Sterben in Würde und am Ort der Wahl zu ermöglichen

  • Vermeidung von Krankenhausaufenthalten

  • Behandlung von erkrankungsbedingten Krisensituationen vor Ort

  • Begleitung und Support der An- und Zugehörigen

  • Sicherheit vermitteln durch eine 24stündige Ruf- und Hinfahrbereitschaft der Palliativexpert*innen

WELCHE Patient*INNEN
haben Anspruch?

Es besteht der Rechtsanspruch auf eine SAPV:

  • wenn Patient*innen an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und lebensbegrenzenden Erkrankung leiden

  • und wenn aufgrund der bestehenden Symptome wie Schmerzen, Luftnot, schwierige Wunden eine besonders aufwändige Versorgung nötig ist

  • und wenn alle anderen ambulanten Versorgungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind

Wohnort

Alle Patient*innen die in Essen leben, können durch die SAPV mitversorgt werden. Dies gilt für das private Zuhause, Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, betreute Wohngruppen sowie für das stationäre Hospiz.

Kosten

Die SAPV ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und unabhängig vom Pflegegrad. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Mit den privaten Krankenversicherungen ist im Bedarfsfall eine rasche vorherige Klärung der Kostenübernahme notwendig.

„Schwerstkranke Menschen und Sterbende haben Anspruch auf eine spezialisierte palliative Versorgung. Die Palliativmedizin hat das Ziel, die Folgen einer Erkrankung zu lindern (Palliation), wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Die Palliativversorgung kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz erfolgen – darauf haben Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.“

Palliativversorgung, Bundesministerium für Gesundheit

Wer verordnet die SAPV?

Die Verordnung der SAVP erfolgt über das vorgesehene Formular, dem Muster 63, und kann verordnet werden von:

  • Hausärzt*innen

  • Fachärzt*innen

  • Krankenhausärzt*innen

Der verordnende Arzt*Ärztin und ein Mitglied der SAPV entscheiden gemeinsam über Art und Umfang der Betreuung, entsprechend den aktuellen Erfordernissen.

Das Spektrum reicht von einer ausführlichen Beratung bis hin zur sogenannten Vollversorgung.

Hierdurch wird die bisherige Behandlung durch Ihren Haus oder Facharzt*Fachärztin nicht beendet, sondern durch unsere palliative Expertise ergänzt. Alle bisher in die Versorgung involvierten Fachleute bleiben weiterhin wie gewohnt tätig. Zum Beispiel:

  • Hausärzt*in

  • Fachärzt*in

  • Pflegedienst

  • Wundmanagement

Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit dem Sterben und dem Tod konfrontiert sind.

Aus „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Was leistet
die SAPV Essen?

Die Mitarbeiter*innen des SAPV Teams sind Expert*innen

  • in der Linderung von Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Erbrechen, Verstopfung und anderen körperlichen und seelischen Symptomen

  • in der fachgerechten Versorgung von komplizierten Wunden

  • für die Entwicklung von vorausschauenden Behandlungsplänen in Krisensituationen

  • und stehen in einer 24 stündigen Ruf- und Hinfahrbereitschaft für palliative Notfälle zur Verfügung

Die Aufgaben der Koordinatorin des SAPV Teams ist die Unterstützung der häuslichen Versorgung durch

  • Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln

  • Organisation weiterer Therapieangebote wie z. B. Lymphdrainageund Krankengymnastik

  • das Hinzuziehen von Psychoonkolog*innen, Familientherapeut*innen, Trauerbegleiter*innen und Seelsorger*innen, wenn besonderer Bedarf besteht

Bei ethischen Konfliktsituationen kann das klinische Ethikkomitee der Kliniken Essen-Mitte hinzugezogen werden.

Die SAPV Essen arbeitet eng mit allen ambulanten Hospizgruppen und den anerkannten ambulanten Palliativpflegediensten zusammen.

Wir stellen die Verfügbarkeit aller notwendigen symptomlindernden Medikamente und Materialien sicher, so dass eine zeitnahe Linderung der belastenden Symptome erfolgen kann. Hierdurch kann eine Notfalleinweisung ins Krankenhaus beinahe immer verhindert werden.

Die zeitnahe Versorgung mit den speziellen Medikamenten und Infusionen bzw. Schmerzpumpen ist durch Kooperationsverträge mit geeigneten öffentlichen Apotheken gewährleistet.

Die Kooperationspartner der SAPV Essen

Universitätsmedizin Essen
HospizEssen-Steele
Pflegepartner
ambulanter Hospizdienst Pallium
StrahlentherapieRuhr
logo netzwerk palliativmedizin-essen

Ihr Kontakt zu uns

Wenn Sie Fragen zur Palliativversorgung haben und weitere Informationen benötigen, rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail!